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   OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03   

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https://dejure.org/2004,26759
OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03 (https://dejure.org/2004,26759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2004 - 8 U 22/03 (https://dejure.org/2004,26759)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 8 U 22/03 (https://dejure.org/2004,26759)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03
    Die Frist, innerhalb derer die Liquidität wieder beschafft werden muß, um Zahlungsunfähigkeit auszuschließen, ist nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung kürzer als einen Monat anzusetzen (vgl. BGH NJW 2002, 515, 517 unter Hinweis auf die Begründung zu §§ 20, 21 InsOE, BTDr 12/2443, S. 114); nach verbreiteter Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist nach Ablauf von zwei bis drei Wochen nicht mehr von einer bloßen Zahlungsstockung auszugehen (vgl. Uhlenbruck, a.a.O. § 17 Rdn. 9).
  • AG Köln, 09.06.1999 - 73 IN 16/99

    Erledigung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die unbeachtliche ganz geringfügige Liquiditätslücke nur bei einer Unterdeckung von weniger als 5 % anzusetzen ist, wie bisweilen vertreten wird (vgl. AG Köln, NZI 2000, 89; Nerlich/Römermann/Mönning, InsO, § 17 Rdnr. 18), da jedenfalls die hier in Rede stehende Deckungslücke nicht mehr als ganz geringfügig beurteilt werden kann.
  • OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 4 U 189/05

    Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters

    Soweit dem Ersatzberechtigten Ansprüche auf Rückzahlung gegenüber den begünstigten Gläubigern zustehen, können die Beklagten zwar Abtretung dieser Forderungen Zug um Zug gegen Erfüllung des geltend gemachten Ersatzanspruchs verlangen (BGHZ 146, 264; OLG Hamm, 8 U 22/03).
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